Dein Warenkorb ist gerade leer!
Wir sind es leid, dass Beteiligte im Gesundheitswesen
– wie Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Fachpersonal –
meist kaum oder nur falsche Informationen über die Kompetenzen und die Struktur des Rettungsdienstes haben.
Damit soll jetzt Schluss sein. Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Notfallsanitäter sind hochqualifizierte Fachkräfte im Rettungsdienst.
Sie führen eigenverantwortlich medizinische Notfallmaßnahmen durch, stabilisieren Patientinnen und Patienten und begleiten den Transport ins Krankenhaus.
Die dreijährige Berufsausbildung findet an der Berufsfachschule, auf der Rettungswache sowie in der Klinik statt und bereitet die Notfallsanitäter umfassend auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vor.
Notfallsanitäter können eine Ersteinschätzung vornehmen, die Versorgung eigenständig oder mit einem Notarzt durchführen und verfügen über die Kompetenz zu erweiterten, auch invasiven Maßnahmen.
Standardisierte heilkundliche Maßnahmen nach ärztlicher Delegation:
In Bayern umfasst dies derzeit:
👉 Diese Maßnahmen sind standardisiert, ärztlich freigegeben und dürfen nur im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst bzw. bei der Spitzenabdeckung eingesetzt werden. Sie müssen bayernweit einheitlich dokumentiert werden.
Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen:
Notfallsanitäter dürfen heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn:
Diese Maßnahmen gelten nicht nur im Regelrettungsdienst, sondern auch im Katastrophenschutz, Sanitätsdienst oder bei Rückholungen.
⚠️ Notfallsanitäter verfügen grundsätzlich über einheitliche Kompetenzen gemäß ihrer Ausbildung. Darüber hinaus können sie durch Zusatzqualifikationen oder spezielle Fortbildungen im Einzelfall weitergehende Maßnahmen sicher beherrschen und anwenden. Eine nicht abschließende Übersicht gibt die nachfolgende Tabelle.
Grundsätzlich kann erwartet werden, dass alle Notfallsanitäter in Bayern Notfalleinsätze und die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 2c sicher beherrschen. Bei allen weiteren Maßnahmen kommt es auf den individuellen Ausbildungsstand und zusätzliche Qualifikationen an.
Bei Unsicherheit empfiehlt sich stets das direkte Gespräch mit dem Notfallsanitäter vor Ort.
Acetylsalicylsäure
Adrenalin / Epinephrin
Amiodaron
Atropin
Akrinor
Diazepam
Esketamin
Fentanyl
Flumazenil
Glucose
Ipratropiumbromid
Midazolam
Morphin
Naloxon
Oxymetazolin
Oxytocin
Piritramid
Prednison
Salbutamol
Thiamin
Urapidil
Abhängig vom Notfallsanitäter:
Dimenhydrinat
Dimetinden
Furosemid
Glycerolnitrat
Heparin
Lidocain / Xylocain
Magnesiumsulfat bei Torsade de Pointes, Asthma / COPD
Metamizol
Metoprolol
N-Butylscopolamin
Ondansetron
Prednisolon
Tranexamsäure
Applikationstechniken
(i.v., i.o., i.m., nasal, inhalativ, bukkal, rektal, oral)
Laryngoskopie
Endobronchiales Absaugen
Fremdkörperentfernung mit Magilzange
Geburtsbegleitung
Magenentlastung
Manuelle Defibrillation
Kardioversion
Reposition
Supraglottische Atemwegshilfen
Thoraxentlastungspunktion
Transthorakaler Schrittmacher
Abhängig vom Notfallsanitäter:
Endotracheale Intubation (Erwachsene und Adoleszente)
NIV-Therapie (Erwachsene und Adoleszente)
Angelehnt / Quelle: NotSan – Kompetenzmatrix 2a Bayern
Welcher Patiententransport ist geeignet?
https://www.patiententransport.bayern
Wie kann man Notfallsanitäter unterstützen oder den Rettungsdienst effizienter gestalten?
Zur Entlastung des Rettungsdienstes können ärztliche Kolleginnen und Kollegen in Kliniken und Praxen gezielt beitragen:
Notfallsanitäter führen nur Maßnahmen durch, die sie sicher beherrschen, regelmäßig trainiert haben und die evidenzbasiert sind. Eine klare ärztliche Übergabe ist dafür Voraussetzung.
Im Zweifel werden die Notfallsanitäter selbst einen (Tele-)Notarzt hinzuziehen.
Wie sollten Notärzte mit Notfallsanitätern umgehen?
Die Zusammenarbeit zwischen Notärzten und Notfallsanitätern ist zentral für eine effektive präklinische Versorgung. Dabei ist besonders zu beachten, dass Notfallsanitäter gemäß NotSanG § 2a unter bestimmten Voraussetzungen heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen müssen. Dies erfordert jedoch eine fachlich fundierte und kollegiale Übergabe – vergleichbar mit der Zusammenarbeit unter ärztlichen Kollegen.
Wichtige Aspekte im Umgang mit Notfallsanitätern:
Fazit:
Ein moderner Rettungseinsatz basiert auf Teamarbeit auf Augenhöhe. Wer Notfallsanitäter ernst nimmt, fördert nicht nur deren Entwicklung, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung.
Wie sehen die genauen Vorgaben bei 2c-Maßnahmen aus?
Delegationsalgorithmen zu 2c plus Medizinische Erläuterungen zur 2c
Der Notfallsanitäter hat keine Vorgaben bei 2a-Maßnahmen?
Im Grundsatz: Ja. Das NotSanG (§ 2a) verlangt lediglich, dass Maßnahmen im Rahmen der Ausbildung erlernt wurden und beherrscht werden. Konkrete verbindliche Vorgaben existieren gesetzlich nicht.
Notfallsanitäter sind mehr als Transportbegleiter:
Sie übernehmen im präklinischen Bereich eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten – als gesetzlich legitimierter Teil des Rettungsdienstes.
Allerdings gibt es fachliche Empfehlungen, insbesondere auf bayerischer Ebene sowie vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD).
Besonders relevant sind diese bei der Anwendung von Opiaten, da hier zusätzlich die rechtssichere Umsetzung nach § 13 Abs. 1b BtMG erforderlich ist.
Empfehlung Medikamente nach 2a NotSanG
Immer die aktuellsten Dokumente der ÄLRD Bayern unter:
ÄLRD Bayern – NotSan
🩺 Wir bieten Schulungen für medizinisches Fachpersonal:
„Notruf, Krankentransport und Rettungsdienst – Was darf ein Notfallsanitäter?“
Wann genügt ein Taxi? Wann ist ein Krankentransport nötig – und wann muss der Rettungsdienst alarmiert werden?
Diese praxisnahe Schulung richtet sich an Mitarbeitende in Arztpraxen und Kliniken und vermittelt klar verständlich,
wie man Notrufe richtig einstuft, Transportmittel sinnvoll auswählt und effizient agiert.
Sie lernen:
✅ Ideal für MFA, Pflegepersonal, ärztliches Personal und Verwaltung.
📧 Schreiben Sie uns an: education@keta-mida.club
Die Inhalte auf dieser Seite („notsan-bayern.info“) dienen ausschließlich der unverbindlichen Information. Es handelt sich um eine nicht-kommerzielle Sammlung von Informationen, Erfahrungen und Hinweisen rund um die Tätigkeit als Notfallsanitäter in Bayern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine rechtliche Beratung erfolgt und wir keine Juristen sind. Die bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Rechtsgrundlagen, Gesetze, Vorgaben und interne Regelungen können sich jederzeit ändern oder regional unterschiedlich ausgelegt werden. Daher empfehlen wir dringend, alle Informationen eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere bei rechtlichen, dienstrechtlichen oder abrechnungsrelevanten Fragen. Im Zweifel ist immer der direkte Weg über zuständige Stellen (z. B. Arbeitgeber, Berufsfachschulen, Behörden oder Rechtsberatung) zu wählen.
Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.